Rechtsprechung
BFH, 08.02.2000 - V B 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Außerordentlicher Rechtsbehelf - Vertretungszwang - Belastingadviseur - Postulationsfähigkeit
- Judicialis
StBerG § 3 Nr. 4 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFH-EntlG Art. 1 Nr. 1
Zurückweisung eines Bevollmächtigten; Belastingadviseur - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.10.1999 - V B 154/99
Beschwerde eines sog. "Belastingadviseur"
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - V B 1/00
Einen gegen die vorbezeichnete Entscheidung eingelegten außerordentlichen Rechtsbehelf verwarf der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 als unzulässig, weil der Kläger persönlich nicht befugt war, selbst vor dem BFH aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe hatte vertreten lassen.Mit einem als "weitere Beschwerde" bezeichneten Schreiben mit dem Datum des 27. Dezember 1999 begehrt der Kläger, der unter einer Anschrift im Inland auftritt, sinngemäß die Aufhebung des BFH-Beschlusses vom 9. August 1999 ... bzw. vom 20. Oktober 1999 V B 154/99.
c) Dass der Kläger, selbst wenn er in den Niederlanden als "Belastingadviseur" registriert worden sein sollte, damit nicht vor dem BFH postulationsfähig ist und dies nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, hat der Senat in dem bezeichneten Beschluss V B 154/99 dargelegt.
- BFH, 27.12.1994 - X B 124/93
Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - V B 1/00
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534). - BFH, 02.08.1994 - IX R 102/91
Zulässigkeit einer Klage hinsichtlich Vorlegen einer den gesetzlichen …
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - V B 1/00
Eine Kostenentscheidung ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zu treffen (BFH-Beschluss vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534). - BFH, 13.01.1997 - IX S 6/96
Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand in Verfahren vor dem …
Auszug aus BFH, 08.02.2000 - V B 1/00
Der Vertretungszwang vor dem BFH gilt auch für außerordentliche Beschwerden (Art. 1 Nr. 1 Satz 2 BFHEntlG;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Rz. 86) und für außerordentliche Gegenvorstellungen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13. Januar 1997 IX S 6/96, BFH/NV 1997, 305, m.w.N.).
- BFH, 05.11.2005 - V S 17/05
Vertretungszwang vor dem BFH
Der Vertretungszwang gilt auch für die nur in Ausnahmefällen gegebene außerordentliche Beschwerde (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 V B 1/00, BFH/NV 2000, 876). - BFH, 14.08.2000 - V B 146/00
Beschwerde: Postulationsfähigkeit - Heilungsmöglichkeit
Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 V B 154/99 (…BFH/NV 2000, 577) und vom 8. Februar 2000 V B 1/00 (BFH/NV 2000, 876) und vom 28. April 2000 V B 68/00 (…BFH/NV 2000, 1348) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen. - BFH, 28.04.2000 - V B 68/00
Postulationsfähigkeit; Belastingadviseur
Er wies auch die dagegen gerichteten außerordentlichen Rechtsbehelfe durch die Beschlüsse vom 20. Oktober 1999 (V B 154/99) und vom 8. Februar 2000 (V B 1/00) zurück, weil der Kläger persönlich nicht befugt sei, selbst vor dem Bundesfinanzhof (BFH) aufzutreten und weil er sich vor dem BFH auch nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) bezeichneten Berufe habe vertreten lassen. - BFH, 22.09.2000 - XI B 36/00
Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit
Das gilt für die Einlegung der Revision und der Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs) sowie für die Einlegung einer außerordentlichen Beschwerde und einer Gegenvorstellung (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 V B 1/00, BFH/NV 2000, 876). - BFH, 22.09.2000 - XI B 104/99
Revisionsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde: Postulationsfähigkeit
Das gilt für die Einlegung der Revision und der Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs) sowie für die Einlegung einer außerordentlichen Beschwerde und einer Gegenvorstellung (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2000 V B 1/00, BFH/NV 2000, 876).